Anwendungsverordnung hilft nicht nur Insekten, sondern auch dem Hanfanbau
Am 10.2.2021 haben sich die Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft auf ein Paket zum Insektenschutz verständigt. Darin enthalten ist ein Verbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat ab dem Jahr 2024.
Neben den Insekten wird von dieser Gesetzgebung auch der Anbau von Faserhanf profitieren, kann dieser doch wie kaum eine Ackerkultur im konventionellen Anbau auf die Verwendung von Herbizide, Insektizide und Wachstumsregulatoren vollumfänglich verzichten.
Hintergrund ist das schnelle Wachstum in der Jugendentwicklung, verbunden mit einem raschen Bestandsschluss, was es Beikräutern ziemlich schwer macht, sich zu entwickeln.
Mehr noch. Durch das Glyphosatverbot droht in der deutschen Landwirtschaft auf vielen Äckern ein wachsender Unkrautdruck, den man durch den Anbau von Hanf auf natürliche Weise in den Griff bekommen kann. Der selbst verträgliche Hanf, der mehrere Jahre hintereinander ohne Einschränkungen kultiviert werden kann, kann helfen, stark Unkraut kontaminierte Flächen wieder zu sanieren.
Voraussetzung für den Anbau bleiben wirtschaftlich tragfähige Konzepte der vollumfänglichen Nutzung der Pflanze.
Weitere Informationen zum neuen Insektenschutzgesetz finden Sie hier: https://www.tagesschau.de/inland/insektenschutzpaket-101.html
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