Das Bundeskabinett hat am 25. September 2024 den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Gesetzentwurf zur Liberalisierung von Nutzhanf beschlossen. Mit der Änderung soll der Anbau von Nutzhanf erleichtert und der Umgang damit liberalisiert werden. Dazu wurde die sogenannte Missbrauchsklausel gestrichen und der Indoor-Anbau von Nutzhanf zugelassen.
Nutzhanf enthält im Gegensatz zu Konsumcannabis sehr wenig Tetrahydrocannabinol (THC) – erlaubt sind grundsätzlich nicht mehr als 0,3 Prozent.
Die bisherige Rechtslage war mit erheblichen Risiken verbunden, denn ein Verstoß gegen die sogenannte Missbrauchsklausel konnte strafrechtliche Konsequenzen für Nutzhanf-Anbauer und -Händler nach sich ziehen. Die Klausel besagte, dass Cannabis als Rauschmittel gilt, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Vorgabe wurde sehr streng ausgelegt, sodass Nutzhanf-Anbauer im Kontrollfall und auch bei leichten Überschreitungen des Grenzwertes Schwierigkeiten hatten, den Missbrauch zu Rauschzwecken rechtssicher auszuschließen. Dieses Risiko wird aus Sicht der Bundesregierung mit Erlass des Konsumcannabisgesetzes als nicht mehr angemessen angesehen und soll nun beseitigt werden. Mit den durch das Konsumcannabisgesetz legal gewordenen Bezugsmöglichkeiten für berauschendes Cannabis ist der Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken praktisch ausgeschlossen.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 98/2024 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 25. September 2024
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